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Die erste Unternehmenswebsite: Welche Inhalte zum Start wirklich fertig sein sollten

Tobias Werner, Inhaber von Funktioniert Einfach, Ihr persönlicher Ansprechpartner

Tobias Werner, Funktioniert Einfach

· aktualisiert am · 13 Min. Lesezeit

Die Gründung ist vorbereitet, erste Gespräche laufen, und die Website steht noch auf der Aufgabenliste. Vielleicht gibt es bereits ein Logo und eine Idee für die Farben. Gleichzeitig fehlen Texte, Bilder oder eine klare Vorstellung davon, wie viele Seiten überhaupt nötig sind.

Für die erste Unternehmenswebsite hilft eine konkrete Frage: Was muss ein interessierter Mensch wissen, damit er Ihr Angebot einschätzen und den nächsten Schritt gehen kann?

Darauf lässt sich ein überschaubarer Startumfang aufbauen. Sie brauchen verständliche Informationen zu Angebot, Zielgruppe, Person und Zusammenarbeit. Dazu kommen ein funktionierender Kontaktweg und die zum Betrieb Ihrer Website gehörenden technischen und rechtlichen Grundlagen.

Dieser Leitfaden richtet sich vor allem an Gründerinnen und Gründer, Selbstständige und junge Dienstleistungsunternehmen. Er zeigt, welche Inhalte Sie zuerst vorbereiten, wie Sie diese auf Seiten verteilen und welche Erweiterungen Sie nach dem Start anhand echter Rückfragen planen können.

1. Legen Sie die wichtigste Aufgabe Ihrer Website fest

Eine Website kann informieren, Anfragen vorbereiten, Termine ermöglichen, Produkte verkaufen oder ein digitales Angebot bereitstellen. Für die erste Version sollten Sie bestimmen, welche dieser Aufgaben im Mittelpunkt steht.

Bei einem Beratungsunternehmen könnte das ein Gespräch zu einem konkreten Vorhaben sein. Ein lokaler Dienstleister möchte vielleicht eine Anfrage mit Einsatzort und gewünschter Leistung erhalten. Ein Softwareunternehmen benötigt möglicherweise eine verständliche Produktvorstellung und einen passenden Zugang zur Demo.

Schreiben Sie Ihre Hauptaufgabe in einem Satz auf: „Die Website soll Menschen aus dieser Zielgruppe helfen, dieses Angebot zu verstehen und diesen nächsten Schritt zu gehen.“ Dieser Satz dient intern als Prüfkriterium für Inhalte und Funktionen.

Die folgenden sieben Fragen bilden eine brauchbare Grundlage für eine Website zur Gewinnung von Dienstleistungsanfragen:

BesucherfrageInhalt für die erste Version
Was bekomme ich hier?Klare Beschreibung der angebotenen Leistung
Ist das für mich geeignet?Zielgruppe, typische Aufgaben und gegebenenfalls Einsatzgebiet
Wer steht dahinter?Name, tatsächliche Rolle und relevante persönliche Informationen
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?Verständliche Schritte vom Erstkontakt bis zur Leistungserbringung
Womit kann ich rechnen?Leistungsumfang, Abgrenzungen und Erklärung der Angebots- oder Preisbildung
Warum ist das Angebot glaubwürdig?Nachvollziehbare Qualifikationen, Arbeitsproben oder reale Referenzen, soweit vorhanden
Was mache ich als Nächstes?Passende Handlungsaufforderung und funktionierender Kontaktweg

Eine Antwort muss nicht jeweils eine eigene Unterseite ergeben. Entscheidend ist zunächst, dass sie vorhanden und leicht zu finden ist. Über die Verteilung auf Seiten entscheiden Sie anschließend.

2. Formulieren Sie den Einstieg so konkret wie Ihr Angebot

Der erste sichtbare Abschnitt sollte Besuchern ermöglichen, Ihr Angebot einzuordnen. Ein allgemeiner Satz wie „Gemeinsam gestalten wir Ihre Zukunft“ erklärt noch wenig über die Leistung.

Für einen verständlichen Einstieg können Sie drei Bausteine vorbereiten: eine konkrete Überschrift, einen kurzen erklärenden Absatz und eine passende Kontaktaufforderung.

Fiktives Textbeispiel für einen neu gegründeten IT-Dienstleister:

IT-Unterstützung für kleine Büros in Köln Ich unterstütze kleine Unternehmen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen, der Strukturierung ihrer Zugänge und der Betreuung ihrer Büro-IT. Im ersten Gespräch klären wir, welche Aufgaben anstehen und welche Unterstützung dazu passt. IT-Vorhaben besprechen

Das Beispiel zeigt Zielgruppe, Leistung, Region und nächsten Schritt. Es beschreibt kein Kundenprojekt von Funktioniert Einfach. Die Angaben müssen bei einer tatsächlichen Umsetzung zum jeweiligen Unternehmen passen.

Prüfen Sie Ihren eigenen Einstieg anhand von vier Fragen: Ist die Leistung benannt? Ist die Zielgruppe erkennbar? Wird ein verständlicher Nutzen beschrieben? Passt der Button zum tatsächlich folgenden Schritt?

Ein Button „Termin buchen“ sollte beispielsweise zu einer tatsächlichen Terminbuchung führen. Wenn Interessenten zunächst eine Nachricht hinterlassen, ist „Gespräch anfragen“ eine genauere Beschreibung.

Vermeiden Sie, alle Leistungen in die Hauptüberschrift zu packen. Benennen Sie dort den gemeinsamen Schwerpunkt und erläutern Sie die einzelnen Angebote im anschließenden Abschnitt.

3. Erklären Sie Leistungen, Umfang und Zusammenarbeit

Eine Liste mit drei Leistungsnamen ist ein Anfang. Für eine fundierte Anfrage brauchen Besucher meist zusätzlich eine Vorstellung davon, was hinter den Begriffen steht.

Beschreiben Sie jedes wichtige Angebot anhand von vier Punkten:

  • Ausgangssituation: Bei welcher konkreten Aufgabe unterstützen Sie?
  • Leistung: Welche Arbeit übernehmen Sie tatsächlich?
  • Ergebnis: Was erhält der Kunde als vereinbartes Arbeitsergebnis?
  • Zusammenarbeit: Welche Informationen oder Mitwirkung benötigen Sie dafür?

Beim fiktiven IT-Dienstleister könnte „Arbeitsplatz einrichten“ bedeuten, dass vorhandene Geräte und benötigte Programme besprochen werden, die vereinbarte Einrichtung erfolgt und die Nutzung anschließend erklärt wird. Ob Hardware, Lizenzen oder weitere Betreuung dazugehören, muss das konkrete Angebot klären.

Diese Beschreibung hilft auch Ihnen selbst: Ungeklärte Leistungsgrenzen fallen auf, bevor Interessenten unterschiedliche Erwartungen entwickeln.

Ergänzen Sie danach einen kurzen Ablauf. Für ein individuell angebotenes Dienstleistungsprojekt kann er aus Anfrage, Klärung, Angebot und Umsetzung bestehen. Beschreiben Sie pro Schritt, wer etwas tut und welches Ergebnis folgt. Ein tatsächlich abweichender Ablauf sollte entsprechend anders dargestellt werden.

Auch die Preisbildung verdient eine verständliche Erklärung. Bei einem klar definierten Paket können Sie Leistungsumfang und Preis zusammen darstellen. Bei individuellen Projekten erläutern Sie, welche Angaben für ein Angebot benötigt werden und wann der Interessent dieses erhält. Ein vermeintlicher Einstiegspreis hilft wenig, wenn die dafür enthaltene Leistung unklar bleibt.

Wenn Sie gerade Website-Angebote vergleichen, finden Sie ergänzende Fragen im Beitrag Was kostet eine Unternehmenswebsite? So vergleichen Sie Angebote und laufende Kosten.

4. Entscheiden Sie über Seiten anhand der Inhalte

Für die erste Unternehmenswebsite gibt es keine allgemein richtige Seitenzahl. Eine einzelne gut gegliederte Seite kann ein überschaubares Angebot verständlich erklären. Mehrere Seiten sind hilfreich, wenn unterschiedliche Angebote jeweils eigene Fragen beantworten müssen.

Ein selbstständiger Berater mit einem klaren Schwerpunkt könnte zunächst mit Leistungsbeschreibung, Person, Ablauf und Kontakt auf einer Hauptseite arbeiten. Die erforderlichen rechtlichen Informationen bleiben dabei gut erreichbar.

Ein junges Unternehmen mit zwei deutlich verschiedenen Leistungen kann dagegen eine gemeinsame Startseite und je eine passende Leistungsseite benötigen. Interessenten gelangen dadurch direkt zu der für sie relevanten Erklärung.

Fragen Sie bei jeder geplanten Unterseite: Welche eigenständige Frage beantwortet sie? Welche Informationen gehören dorthin? Welcher nächste Schritt ergibt sich daraus? Wenn zwei Seiten fast dieselben Antworten enthalten, lohnt sich eine Zusammenführung.

Für die Priorisierung hilft folgende Einteilung:

BestandteilVor dem Start klärenSpäter erweitern, wenn …
Kernangebot und KontaktImmer: verständlicher Inhalt und funktionierender Anfragewegneue Leistungen oder Zielgruppen hinzukommen
Personen- und UnternehmensvorstellungReale Ansprechpartner und relevante Informationendas Team wächst oder weitere Informationen nützlich werden
Arbeitsproben und ReferenzenVorhandene geeignete Belege auswählen und korrekt einordnenveröffentlichbare reale Projekte vorliegen
Blog oder RatgeberbereichWenn er bereits eine konkrete Aufgabe im Geschäftsmodell erfülltwiederkehrende Kundenfragen und die Kapazität zur Pflege vorhanden sind
Buchung, Shop oder KundenkontoWenn diese Funktion für die angebotene Leistung erforderlich istein zusätzlicher, klar beschriebener Bedarf entsteht
Weitere SprachenWenn die angesprochene Zielgruppe sie zum Start benötigtweitere Märkte tatsächlich bedient werden sollen

Ein Shop oder eine Buchungsfunktion ist also keine pauschale Zusatzaufgabe für später. Wenn darüber Ihr eigentliches Geschäft abgewickelt werden soll, gehört sie in den ersten abgestimmten Umfang. Für eine reine Unternehmensvorstellung mit Projektanfrage gelten andere Anforderungen.

5. Machen Sie Ihre Person und Erfahrung nachvollziehbar

Ein neues Unternehmen hat möglicherweise noch keine veröffentlichbaren Kundenreferenzen. Trotzdem können Sie zeigen, mit wem Interessenten zusammenarbeiten und auf welcher Grundlage Sie Ihre Leistung anbieten.

Stellen Sie sich mit Ihrem Namen, Ihrer tatsächlichen Rolle und den für das Angebot relevanten Erfahrungen vor. Eine kurze, konkrete Erläuterung Ihrer Arbeitsweise hilft mehr als eine lange Liste allgemeiner Eigenschaften.

Berufserfahrung vor der Gründung kann relevant sein. Ordnen Sie sie sauber ein: Welche Aufgaben haben Sie in welcher Rolle übernommen? Was davon dürfen Sie öffentlich zeigen? Frühere Arbeit in einem Team sollte nicht nachträglich als alleiniger Auftrag Ihres neuen Unternehmens erscheinen.

Arbeitsproben können ebenfalls Orientierung geben. Eine selbst erstellte Beispielanalyse oder ein Gestaltungsentwurf zeigt eine mögliche Vorgehensweise. Kennzeichnen Sie solche Inhalte als Muster beziehungsweise Konzept. Eine reale Referenz beschreibt dagegen eine tatsächlich erbrachte Leistung mit freigegebenen Angaben.

Für Bilder gilt dieselbe Klarheit. Ein echtes, geeignetes Porträt kann Sie als Ansprechpartner zeigen. Aufnahmen Ihrer Arbeit oder Ihrer Räume sollten genau das darstellen, was Besucher später erwarten dürfen. Prüfen Sie vor der Verwendung, ob die erforderlichen Nutzungsrechte und Freigaben vorliegen.

Falls noch kein gutes Bildmaterial vorhanden ist, kann die erste Version mit einer ruhigen Gestaltung und präzisen Texten arbeiten. Entscheiden Sie anschließend gezielt, welche Fotos Informationen ergänzen würden. Eine Bildfläche benötigt nicht automatisch ein austauschbares Symbolfoto.

6. Prüfen Sie den Kontaktweg bis zum tatsächlichen Eingang

Eine verständliche Website braucht einen ebenso verständlichen Abschluss. Besucher sollten erkennen, was sie anfragen können, welche Angaben gebraucht werden und wie es anschließend weitergeht.

Für eine erste Projektanfrage können Name, erreichbarer Kontaktweg und eine kurze Beschreibung des Anliegens ausreichen. Weitere Felder sind sinnvoll, wenn sie für die Bearbeitung tatsächlich benötigt werden. Kennzeichnen Sie optionale Angaben entsprechend.

Das W3C empfiehlt, Formulare auf erforderliche Informationen zu begrenzen, Felder verständlich zu beschriften und Rückmeldungen zu Fehlern sowie zum erfolgreichen Abschluss zu geben. [1] Daraus ergibt sich ein konkreter Prüfauftrag für Ihr Formular: Können Besucher es verstehen, bedienen und nach einem Fehler weiter ausfüllen?

Testen Sie mit einer eigenen, ausdrücklich als Test gekennzeichneten Nachricht, ob der gesamte Weg funktioniert. Eine sichtbare Erfolgsmeldung auf der Website belegt allein noch nicht, dass die Nachricht im vorgesehenen Postfach oder System angekommen ist.

Prüfen Sie dabei auch die Nutzung auf einem Smartphone. Lässt sich das Formular ohne abgeschnittene Inhalte bedienen? Ist eine Fehlermeldung verständlich? Bleiben bereits eingegebene Informationen erhalten? Funktionieren Telefon- und E-Mail-Links wie vorgesehen?

Legen Sie außerdem fest, wer den Eingang kontrolliert und antwortet. Bei einer Einzelgründung sind Sie das möglicherweise selbst. Dann sollte die Website keine ständige Erreichbarkeit oder Reaktionszeit versprechen, die sich mit Ihrem Arbeitsalltag nicht vereinbaren lässt.

Wenn erste Besucher später trotzdem kaum Kontakt aufnehmen, hilft unser Beitrag Ihre Website bekommt Besucher, aber kaum Anfragen? So finden Sie die Ursachen bei der weiteren Prüfung.

7. Erledigen Sie die Grundlagen vor der Veröffentlichung

Die Inhalte sind freigegeben. Jetzt braucht die erste Version einen überschaubaren Funktionscheck. Konzentrieren Sie sich auf das, was Besucher und Ihr Unternehmen tatsächlich benötigen.

Erreichbarkeit und Bedienung: Die vorgesehene Domain öffnet die Website verschlüsselt über HTTPS. Navigation, wichtige Links und Kontaktmöglichkeiten funktionieren. Text, Kontrast und Bedienflächen sind auf kleinen Bildschirmen brauchbar. Wesentliche Funktionen sollten auch per Tastatur erreichbar sein.

Informationen für die Suche: Jede wichtige Seite erhält einen passenden Titel und eine verständliche Beschreibung. Überschriften und interne Links zeigen, worum es geht. Öffentliche Seiten werden nicht versehentlich für die Indexierung gesperrt. Googles SEO-Startleitfaden beschreibt diese Grundlagen; eine Aufnahme in die Suche oder bestimmte Platzierungen sind damit nicht garantiert. [2]

Rechtliche Angaben und Datenschutz: Bereiten Sie die Angaben passend zu Ihrem Unternehmen und den tatsächlich eingesetzten Funktionen vor. § 5 DDG regelt allgemeine Anbieterinformationen für die erfassten digitalen Dienste. [3] Artikel 13 DSGVO betrifft Informationen bei der Erhebung personenbezogener Daten. [4] § 25 TDDDG regelt das Speichern von Informationen auf Endgeräten und den Zugriff darauf einschließlich der gesetzlichen Ausnahmen von der Einwilligungspflicht. [5]

Für die praktische Vorbereitung heißt das: Stellen Sie die Angaben für Impressum und Datenschutzhinweise zusammen und erfassen Sie die verwendeten Dienste. Ob etwa eine Einwilligungslösung benötigt wird, muss anhand der tatsächlichen Einbindungen geprüft werden. Welche weiteren Anforderungen gelten, hängt von Angebot, Zielgruppe und Funktionen ab. Lassen Sie offene rechtliche Fragen fachlich klären.

Zugänge und Zuständigkeit: Halten Sie fest, wer Domain, Plattform und Postfach verwaltet. Sie sollten wissen, wie Sie wichtige Änderungen beauftragen oder selbst vornehmen können und welche laufenden Kosten entstehen.

Übergabe: Lassen Sie sich den vereinbarten Funktionsumfang und die wichtigsten Bedienwege zeigen. Klären Sie, wer nach der Veröffentlichung Inhalte aktualisiert und wie mit erkannten Fehlern umgegangen wird.

Diese Prüfung schafft eine konkrete Grundlage für die Freigabe. Eine bestimmte Bewertung in einem technischen Prüfwerkzeug ersetzt den tatsächlichen Test des Angebots- und Kontaktwegs nicht.

8. Bereiten Sie ein Briefing vor, das Entscheidungen ermöglicht

Sie müssen vor der Zusammenarbeit mit einem Webdesigner keine druckreifen Texte verfassen. Verlässliche Informationen über Ihr Unternehmen und konkrete Entscheidungen zum Angebot sind jedoch eine wichtige Grundlage.

Bereiten Sie für das erste Briefing folgende Angaben vor:

  1. Unternehmen: Name, Ansprechpartner und aktuelle Gründungs- beziehungsweise Betriebssituation.
  2. Zielgruppe: Wer soll die Leistung beauftragen, und welche Aufgabe bringt diese Person mit?
  3. Angebot: Welche Leistungen stehen zum Start tatsächlich bereit?
  4. Gebiet oder Arbeitsweise: Lokal, überregional, vor Ort oder digital – passend zu Ihrem Betrieb.
  5. Umfang: Was gehört zur Leistung, und was wird gesondert vereinbart?
  6. Ablauf: Was passiert nach einer Anfrage bis zur Umsetzung?
  7. Belege: Vorhandene Qualifikationen, freigegebene Arbeitsproben und korrekt zugeordnete Erfahrung.
  8. Material: Logo, Farben, Texte, Fotos und die jeweiligen Nutzungsmöglichkeiten, soweit vorhanden.
  9. Technik und Angaben: Domainzugänge, gewünschter Anfrageeingang und bereitgestellte rechtliche Texte.
  10. Entscheidung: Wer gibt Inhalte frei, und welche Funktionen müssen zur Veröffentlichung funktionieren?

Aus diesen Angaben lässt sich der erste Umfang gemeinsam festlegen. Unklare Punkte sollten sichtbar bleiben, bis sie geklärt sind. Das verhindert, dass aus einer bloßen Annahme ein öffentliches Leistungsversprechen wird.

Bitten Sie vor der Freigabe eine Person außerhalb des Projekts, Ihr Angebot in eigenen Worten wiederzugeben und den passenden Kontaktweg zu finden. Beobachten Sie, wo sie nachfragen muss. Das ist eine praktische Verständlichkeitsprüfung, keine repräsentative Untersuchung.

Nach dem Start sammeln Sie wiederkehrende Rückfragen aus echten Gesprächen. Daraus entstehen sinnvolle Ergänzungen: eine genauere Leistungsbeschreibung, eine weitere Antwort im FAQ oder ein späterer Fachbeitrag. So wächst die Website entlang tatsächlicher Informationsbedürfnisse.

Häufige Fragen zur ersten Unternehmenswebsite

Reicht am Anfang ein Onepager?

Das kann für ein klar umrissenes Angebot passen. Sobald unterschiedliche Leistungen oder Zielgruppen eigene Erklärungen benötigen, können zusätzliche Seiten sinnvoll sein. Entscheidend sind Verständlichkeit und ein passender Kontaktweg. Die erforderlichen rechtlichen Informationen müssen bei beiden Varianten erreichbar bleiben.

Muss ich alle Texte selbst schreiben?

Nein. Sie können die Ausarbeitung beauftragen. Dafür braucht der Texter oder Webdesigner korrekte Angaben zu Leistung, Zielgruppe, Arbeitsweise und Erfahrung. Prüfen Sie den Entwurf anschließend fachlich. Sie wissen, welche Leistungen Ihr Unternehmen tatsächlich erbringen kann.

Brauche ich vor dem Start ein fertiges Logo und professionelle Fotos?

Eine klare visuelle Grundlage ist hilfreich. Ein umfangreiches Markenprojekt muss aber nicht automatisch vor jeder ersten Website stehen. Besprechen Sie, welche vorhandenen Materialien nutzbar sind und welche Bilder eine konkrete Information ergänzen würden. Der Unternehmensname und das Angebot sollten eindeutig erkennbar bleiben.

Was kostet die Umsetzung bei Funktioniert Einfach?

Das Website-Komplettpaket kostet zum redaktionellen Stand einmalig 500 € netto. Es umfasst die im Briefing vereinbarten Inhaltsseiten ohne starre Seitenobergrenze. Fremdkosten wie Domain, Hosting oder Plattformtarif werden gesondert benannt. Besondere Funktionen wie Shops, Kundenportale oder individuelle Schnittstellen werden separat vereinbart. Die aktuellen Leistungen finden Sie unter Webdesign für Gründer und Startups.

Wann sollte ich den ersten Blogartikel veröffentlichen?

Wenn er eine konkrete Frage Ihrer Zielgruppe beantwortet und an ein verständliches Angebot anschließt. Für viele Dienstleistungsgründungen sind zunächst Leistungsbeschreibung und Anfrageweg zu klären. Ein Ratgeberportal oder ein Geschäftsmodell, bei dem Inhalte selbst im Mittelpunkt stehen, braucht dagegen schon zum Start entsprechende Inhalte.

Ihre erste Unternehmenswebsite konkret vorbereiten

Sie wissen, was Ihr Unternehmen anbietet, möchten daraus aber eine verständliche Website machen? Funktioniert Einfach unterstützt Sie bei der Struktur, der Textausarbeitung auf Grundlage Ihrer Angaben und der technischen Umsetzung.

Beschreiben Sie für den Einstieg Ihre Zielgruppe, Ihr Angebot und den gewünschten nächsten Schritt für Besucher. Daraus lässt sich gemeinsam festlegen, welche Inhalte und Seiten Sie zum Start benötigen.

Gestalterische Anregungen finden Sie in unseren Website-Designkonzepten. Sie zeigen mögliche Gestaltungsrichtungen und sind als Konzepte gekennzeichnet.

Redaktioneller Stand: 16. Oktober 2026. Beispiele und Checklisten sind redaktionelle Arbeitshilfen. Der passende Umfang und die Anforderungen an eine Website richten sich nach dem konkreten Unternehmen und Angebot.

Quellen und weiterführende Informationen

  1. [1] W3C Web Accessibility Initiative: „Forms Tutorial“. Hinweise zu erforderlichen Angaben, Beschriftungen, Eingabeprüfung und verständlichen Rückmeldungen.
    https://www.w3.org/WAI/tutorials/forms/
  2. [2] Google Search Central: „Startleitfaden zur Suchmaschinenoptimierung (SEO)“. Grundlagen zur Verständlichkeit, Auffindbarkeit und Darstellung von Websiteinhalten.
    https://developers.google.com/search/docs/fundamentals/seo-starter-guide?hl=de
  3. [3] Gesetze im Internet: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, allgemeine Informationspflichten.
    https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
  4. [4] EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Artikel 13 zur Information bei der Erhebung personenbezogener Daten.
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE-EN/TXT/?from=de&uri=CELEX%3A32016R0679
  5. [5] Gesetze im Internet: § 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html

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